Anhörung zu den Hartz IV-Sätzen für Kinder
Heute ist ein wichtiger Tag für Familien und Mütter, die auf Hartz IV angewiesen sind. Denn heute findet im Bundesverfassungsgericht eine Anhörung zu diesem Thema statt. Hierbei werden nicht nur die bisherigen Sätze für Kinder überprüft, sondern auch die Sätze für die Erwachsenen. Denn der Satz, der Kindern zusteht, bezieht sich zu 100 Prozent auf den der im Haushalt lebenden Erwachsenen.
Wenn man dies einmal positiv von allen Seiten betrachtet, könnte es sein, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Ende des Falles zu der Entscheidung kommt, dass nicht nur die Kindersätze zu niedrig sind, sondern auch die der Erwachsenen.
Die Berechnung der Höhe der Sätze des ALG II erscheint vielen ohnehin willkürlich, sie ist an einen Verbrauchsstatistik angelehnt, soll alle fünf Jahre überprüft und die Sätze dementsprechend angehoben werden. Und genau da liegt die Willkürlichkeit. Das BVfG hat die Verantwortlichen nun aufgefordert, die Berechnung des Satzes offenzulegen. Und siehe da: So richtig konnten sie es nicht.
Aus der Verbrauchsstatistik wurden die untersten 20 Prozent der Einkommensbezieher zur Berechnung herangezogen. Was sie verbrauchen, wurde geprüft und dem vermeintlich angemessenen Lebensstandard eines Hartz IV-Beziehers angepasst. Heißt soviel wie: es wurde hier gestrichen und dort großzügig abgerundet. Was braucht ein Empfänger von Transferleistungen auch beispielsweise Geld für Kleidung, die über ein bestimmtes Limit hinausgeht? Mit einem Hosenanzug vom Textildiscounter mit dem Shirt wird man doch genauso eingestellt. Dass selbst die günstigsten Kleidungsstücke im Budget nicht machbar sind, hat keiner gesehen.
Bei der Berechnung für die Hartz IV-Sätze von Kindern ging es noch willkürlicher zu. Denn da sie sich zu 100 Prozent am Satz eines erwachsenen Singles orientieren, sind etwa Gelder für Tabak und Alkohol vorgesehen, nicht aber für Schulhefte oder Schulspeisung. Der tägliche Betrag fürs Essen liegt für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren bei 3,10 Euro. Fürs Hobby sind monatlich 1,06 Euro vorgesehen. Dass man damit nicht einmal einen Sportverein besuchen kann, liegt auf der Hand, von musikalischer Bildung oder gar Nachhilfe nicht zu sprechen. Bildung ist aber im Satz auch gar nicht vorgesehen. Ebenso wenig ist berücksichtigt, dass Kinder im Wachstum öfter neue Kleidung brauchen.
So entwickelt sich Hartz IV nun zu einer Bewährungsprobe der neuen Regierung, die sich die Bildung und das Soziale auf die Fahnen geschrieben hat. Mit einem Urteil wird jedoch nicht vor Anfang 2010 gerechnet.
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Oktober 28th, 2009 at 20:43
Es k… mich wirklich an. Selber beziehe ich so wie auch meine Famiele kein HartzIV. Aber alleine aus dem Umfeld meines Sohnes sehe ich wie einige Famiele kämpfen müssen um Ihren Kindern wenigstens ein wenig Lebensfreude bieten zu können. Ich wünsche es wirklich jedem das er sich beim Einkauf der Lebensmittel nicht danach Orientieren muss welche Artikel gerade kurz vor Ablauf stehen und welche nicht, nur um ein paar cent zu sparen.
Ich hoffe das das Gericht dieses auch erkennt.
November 20th, 2009 at 12:14
Ich selber bin 24 Jahre alt und meine einkommen liegt gleich bei null aber dafür steigen meine Schulden und bei meinem heutigen besuch bei der Arge wurde mir gesagt das sie nichts für mich tuen können, ich sagte ihnen auch das mir jetzt wahrscheinlich Gefängnis droht weil ich Schulden hab und meine Eltern einfach nicht genug Geld haben um mich daraus zu holen da wurde mir nur gesagt das es mein Pech ist. Heist es jetzt wenn man heute etwas im Leben erreichen will soll man dan es recht garnicht versuchen da ich selbstständig bin und kein einkommen besitze weis ich echt nicht was ich machen soll. Mir ist einfach nur nach heulen zu mutte. Da sage ich danke an die ARGE Bremerhaven.
November 20th, 2009 at 12:32
@Theo: Schon mal eine Schuldenberatungsstelle aufgesucht? Die wissen da oft besseren Rat, als man sich vorstellen kann.