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Jobcenter müssen auch private Krankenversicherung zahlen

Endlich einmal eine gute Nachricht:

Hartz IV-Empfänger, die vor ihrer Arbeitslosigkeit z.B. als Selbständige in einer privaten Krankenkasse versichert waren und nicht in eine gesetzliche Krankenkasse zurück können, müssen die dafür anfallenden Kosten vom Jobcenter erstattet bekommen.

Im konkreten Fall hatte eine Frau mit drei Kindern geklagt, weil sie die monatlichen Beiträge für die private Krankenversicherungaus den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln nicht bestreiten konnte. Daraufhin hatte sie sogar den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verloren.

Das Sozialgericht Gelsenkirchen urteilte per Eilbeschluss, dass die bisherige Regelung, nach der privat versicherte Hartz IV-Empfänger den Differenzbetrag zum maximalen Krankenkassenzuschuss selbst tragen müssen, eine “systemwidrige Belastung” für die Betroffenen darstelle. Im konkreten Fall ging es um 306 Euro monatlich. Die dreifache Mutter erfüllte zudem nicht die Voraussetzungen, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren zu können.

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Ein Kommentar to “Jobcenter müssen auch private Krankenversicherung zahlen”

  1. Olaf Says:

    Das ist wohl auch notwendig, dass dies mal festgestellt wurde. Man sieht wie HarzIV letztendlich zusaammengeschustert wurde. Es darf auf keinen Fall pasieren, dass hier ein Krankenversicherungsschutz verloren geht. Wenn dem Staat dei Kosten für einen Übernahme von privaten Versicherungen zu hoch sind dann soll man dafür sorgen, das eine Rückkehr zu gesetzlichen Versicherungen (dia ja einkommensabhöngig und damit sicher billiger sind) wieder möglich wird.

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