<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Klage gegen Höhe von Hartz IV-Sätzen könnte erfolgreich sein</title>
	<atom:link href="http://hartz-iv-blog.de/2009/08/19/klage-gegen-hohe-von-hartz-iv-satzen-konnte-erfolgreich-sein/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://hartz-iv-blog.de/2009/08/19/klage-gegen-hohe-von-hartz-iv-satzen-konnte-erfolgreich-sein/</link>
	<description>Hartz IV und der ganz normale Wahnsinn</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Sep 2010 18:39:02 +0200</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0</generator>
	<item>
		<title>Von: Jagdurlaub</title>
		<link>http://hartz-iv-blog.de/2009/08/19/klage-gegen-hohe-von-hartz-iv-satzen-konnte-erfolgreich-sein/comment-page-1/#comment-4568</link>
		<dc:creator>Jagdurlaub</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2009 11:03:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hartz-iv-blog.de/?p=352#comment-4568</guid>
		<description>Acción sagte es bereits: Rechtsstaat von wegen.
Aber seit dem ich nach Neuseeland ausgewandert bin, kümmert mich so etwas nicht mehr. Und hier kann ich auch in Ruhe berufliches mit Leidenschaft verbinden: das Jagen ;)

Gruß, Harald</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Acción sagte es bereits: Rechtsstaat von wegen.<br />
Aber seit dem ich nach Neuseeland ausgewandert bin, kümmert mich so etwas nicht mehr. Und hier kann ich auch in Ruhe berufliches mit Leidenschaft verbinden: das Jagen <img src='http://hartz-iv-blog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Gruß, Harald</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Acción</title>
		<link>http://hartz-iv-blog.de/2009/08/19/klage-gegen-hohe-von-hartz-iv-satzen-konnte-erfolgreich-sein/comment-page-1/#comment-4562</link>
		<dc:creator>Acción</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2009 11:26:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hartz-iv-blog.de/?p=352#comment-4562</guid>
		<description>Hartz4 ist eine derbe Sauerei, es ist einfach so, warum die Regierung das nicht anerkennt, vertshe ich auch nicht..
Leute leiden darunter, wieder andere profitieren davon und können den ganzen Tag abgamelln..
Rechtstaat??? Hört mir auf!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hartz4 ist eine derbe Sauerei, es ist einfach so, warum die Regierung das nicht anerkennt, vertshe ich auch nicht..<br />
Leute leiden darunter, wieder andere profitieren davon und können den ganzen Tag abgamelln..<br />
Rechtstaat??? Hört mir auf!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Oliver</title>
		<link>http://hartz-iv-blog.de/2009/08/19/klage-gegen-hohe-von-hartz-iv-satzen-konnte-erfolgreich-sein/comment-page-1/#comment-4550</link>
		<dc:creator>Oliver</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Aug 2009 13:05:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hartz-iv-blog.de/?p=352#comment-4550</guid>
		<description>juliane Says:
August 28th, 2009 at 10:03

Trotz allem verständlichen Ärger bittet die Redaktion darum, die Wortwahl höflich zu halten. Schimpfwörter haben hier keine Chance. Vielen Dank.

--------------------------------------------------------------- 

Öffentliche Entschuldigung


Im Falle das man meine Meinungsäußerungen S****e  [***] als Beleidigung eingestuft wird bitte ich zu entschuldigen.

Doch Harz 4 kostet vielen Behinderten n Deutschland Jeden Tag Gesundheit, wenn deine Behinderung einen Finanziellen  Mehrbedarf hat wenn, Du eine Arbeit hast ist das in Ordnung, hast Harz 4 darf deine Behinderung Befehlsmäßig dies nicht haben, du viele nehmen Gesundheitlichen Schaden als Folge in Kauf. 

Worte verletzt oft langhaltig, ein gesundheitlicher Folgeschaden  aber mehr.
Ich erinnere an den Beitrag Macht Armut krank?


Auf diese und viele Realitäten in Deutschland kann man oft nicht mehr höflich reagieren.

Ohne Provokation bewegt man nichts von Bedeutung  in Deutschland.

Ich denke erst wenn man das Kind beim Namen nennt, hat ein Port erst einen Sinn ansonsten ist es das was es ist, eine Info Seite!

Ich für mein Teil beschlossen, aus  dem Verständnis  heraus meine  Provokation + Beleidigung  und es nicht richtig ist und war dem Port nicht mehr bei zu wohnen.

Ich bitte meine Entschuldigung zu akzeptieren.

Ich wünsche allen Teilnehmern des  http://hartz-iv-blog.de/ Initiatoren sowie Gästen dass Ihre Persönlichen Vorstellungen des Lebens in Erfüllung gehen.

Es grüßt freundlich

Oliver</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>juliane Says:<br />
August 28th, 2009 at 10:03</p>
<p>Trotz allem verständlichen Ärger bittet die Redaktion darum, die Wortwahl höflich zu halten. Schimpfwörter haben hier keine Chance. Vielen Dank.</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212; </p>
<p>Öffentliche Entschuldigung</p>
<p>Im Falle das man meine Meinungsäußerungen S****e  [***] als Beleidigung eingestuft wird bitte ich zu entschuldigen.</p>
<p>Doch Harz 4 kostet vielen Behinderten n Deutschland Jeden Tag Gesundheit, wenn deine Behinderung einen Finanziellen  Mehrbedarf hat wenn, Du eine Arbeit hast ist das in Ordnung, hast Harz 4 darf deine Behinderung Befehlsmäßig dies nicht haben, du viele nehmen Gesundheitlichen Schaden als Folge in Kauf. </p>
<p>Worte verletzt oft langhaltig, ein gesundheitlicher Folgeschaden  aber mehr.<br />
Ich erinnere an den Beitrag Macht Armut krank?</p>
<p>Auf diese und viele Realitäten in Deutschland kann man oft nicht mehr höflich reagieren.</p>
<p>Ohne Provokation bewegt man nichts von Bedeutung  in Deutschland.</p>
<p>Ich denke erst wenn man das Kind beim Namen nennt, hat ein Port erst einen Sinn ansonsten ist es das was es ist, eine Info Seite!</p>
<p>Ich für mein Teil beschlossen, aus  dem Verständnis  heraus meine  Provokation + Beleidigung  und es nicht richtig ist und war dem Port nicht mehr bei zu wohnen.</p>
<p>Ich bitte meine Entschuldigung zu akzeptieren.</p>
<p>Ich wünsche allen Teilnehmern des  <a href="http://hartz-iv-blog.de/">http://hartz-iv-blog.de/</a> Initiatoren sowie Gästen dass Ihre Persönlichen Vorstellungen des Lebens in Erfüllung gehen.</p>
<p>Es grüßt freundlich</p>
<p>Oliver</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: juliane</title>
		<link>http://hartz-iv-blog.de/2009/08/19/klage-gegen-hohe-von-hartz-iv-satzen-konnte-erfolgreich-sein/comment-page-1/#comment-4548</link>
		<dc:creator>juliane</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Aug 2009 09:03:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hartz-iv-blog.de/?p=352#comment-4548</guid>
		<description>Trotz allem verständlichen Ärger bittet die Redaktion darum, die Wortwahl höflich zu halten. Schimpfwörter haben hier keine Chance. Vielen Dank.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Trotz allem verständlichen Ärger bittet die Redaktion darum, die Wortwahl höflich zu halten. Schimpfwörter haben hier keine Chance. Vielen Dank.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Oliver</title>
		<link>http://hartz-iv-blog.de/2009/08/19/klage-gegen-hohe-von-hartz-iv-satzen-konnte-erfolgreich-sein/comment-page-1/#comment-4547</link>
		<dc:creator>Oliver</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2009 22:38:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hartz-iv-blog.de/?p=352#comment-4547</guid>
		<description>Das Einigste was sich ändern wird sind die Diäten der Politiker, ich, Ihr seid alle sowas von Hinten genommen wurden. Die S****e weswegen man als Ossi auf die Straße gegangen ist 1989, sitzen heute in der Harz Behörde und sagen Dir das Du als Bürger eine Brotgrube zu viel hast. Da haben [***] der CDU+ [****] CSU nichts gegen rot den die sind ja ganz nützlich.
Harz 4 ist der beste Beweis dass es mit der Wiedervereinigung nur ein Vorwand für die Annektierung der DDR war.
Das mit den Wahlen ist die Größte Bürgerverarschung die es gibt, die Ruder wurden durch Verschuldung bei der Wirtschaft so gestellt. Die Macht derer wurde durch CDU +[****] so gestellt das es Egal ist wer an der Macht ist, geschehen wird nur der Wille der Großindustrie Steuer-Miljärdere Banken und Freunde um Arbeiter Veräter wie Schröder nicht zu vergessen.
Wenn diese nein sagen könnte  auch die PDS an der Macht sein, Nein ist Nein.

Kommentar von der Redaktion bearbeitet.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Einigste was sich ändern wird sind die Diäten der Politiker, ich, Ihr seid alle sowas von Hinten genommen wurden. Die S****e weswegen man als Ossi auf die Straße gegangen ist 1989, sitzen heute in der Harz Behörde und sagen Dir das Du als Bürger eine Brotgrube zu viel hast. Da haben [***] der CDU+ [****] CSU nichts gegen rot den die sind ja ganz nützlich.<br />
Harz 4 ist der beste Beweis dass es mit der Wiedervereinigung nur ein Vorwand für die Annektierung der DDR war.<br />
Das mit den Wahlen ist die Größte Bürgerverarschung die es gibt, die Ruder wurden durch Verschuldung bei der Wirtschaft so gestellt. Die Macht derer wurde durch CDU +[****] so gestellt das es Egal ist wer an der Macht ist, geschehen wird nur der Wille der Großindustrie Steuer-Miljärdere Banken und Freunde um Arbeiter Veräter wie Schröder nicht zu vergessen.<br />
Wenn diese nein sagen könnte  auch die PDS an der Macht sein, Nein ist Nein.</p>
<p>Kommentar von der Redaktion bearbeitet.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Charlie</title>
		<link>http://hartz-iv-blog.de/2009/08/19/klage-gegen-hohe-von-hartz-iv-satzen-konnte-erfolgreich-sein/comment-page-1/#comment-4546</link>
		<dc:creator>Charlie</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2009 20:19:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hartz-iv-blog.de/?p=352#comment-4546</guid>
		<description>Vor der Wahl wird wohl nichts mehr passieren und auch nach der Wahl wirds wohl keine Verbesserungen geben wenn sich die momentanen Umfragen bewahrheiten. Aber mal schaun, kann sich ja noch was dran ändern.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Vor der Wahl wird wohl nichts mehr passieren und auch nach der Wahl wirds wohl keine Verbesserungen geben wenn sich die momentanen Umfragen bewahrheiten. Aber mal schaun, kann sich ja noch was dran ändern.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Olaf</title>
		<link>http://hartz-iv-blog.de/2009/08/19/klage-gegen-hohe-von-hartz-iv-satzen-konnte-erfolgreich-sein/comment-page-1/#comment-4545</link>
		<dc:creator>Olaf</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2009 16:55:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hartz-iv-blog.de/?p=352#comment-4545</guid>
		<description>Das wird sicher noch lange dauern bis sich da eine wirkliche Änderung durchsetzen kann. Ich fürchte, dass gerade die schwammige Festsetzung der Harz IV Regeln gewollt war, da konkrete Angaben immer wesentlich leichter angreifbar sind.
Da wird wohl erstens das BVG lange brsuchen um da etwas festzustellen und dann hängt es ja auch von der zukünftigen Regierung ab wie intensiv diese an Änderungen interessiert ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das wird sicher noch lange dauern bis sich da eine wirkliche Änderung durchsetzen kann. Ich fürchte, dass gerade die schwammige Festsetzung der Harz IV Regeln gewollt war, da konkrete Angaben immer wesentlich leichter angreifbar sind.<br />
Da wird wohl erstens das BVG lange brsuchen um da etwas festzustellen und dann hängt es ja auch von der zukünftigen Regierung ab wie intensiv diese an Änderungen interessiert ist.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Oliver</title>
		<link>http://hartz-iv-blog.de/2009/08/19/klage-gegen-hohe-von-hartz-iv-satzen-konnte-erfolgreich-sein/comment-page-1/#comment-4543</link>
		<dc:creator>Oliver</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Aug 2009 11:49:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hartz-iv-blog.de/?p=352#comment-4543</guid>
		<description>Navigation aus Navigation an


Quelle: http://www.beamte4u.de/sgbii.html

Was ist an SGB II verfassungswidrig?
Die Bundesrepublik ist ein Verfassungsstaat. Das bedeutet unter anderem, dass sich jedes so genannte
„einfache Gesetz“, das im Rang unter der Verfassung (Grundgesetz) steht, an deren Vorgaben messen
lassen muss.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) II steht als einfaches Gesetzrecht unter der Verfassung. Damit muss es sich
ebenfalls am Grundgesetz (GG) orientieren.
Fraglich ist, ob das SGB II den Ansprüchen des Grundgesetzes genügt.
Im Einzelnen:
Das SBG II ermächtigt über die §§ 13, 27 das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium, zwei
gemeinsame Rechtsverordnungen zu schaffen. In diesen Rechtsverordnungen wird festgelegt, welcher
Arbeitslose überhaupt zum Kreis der hilfebedürftigen Arbeitslosen zählen wird (§ 13) und welche
Leistungen im Einzelnen diesem Kreis zugute kommen werden.
In der Praxis werden die kreisfreien Kommunen und Landkreise (§§ 6,7) die Rolle der sog. Leistungsträger
übernehmen. Diese öffentlichen Hände müssen nun in ihrer täglichen Verwaltungspraxis die vorgenannten
Rechtsverordnungen der beiden Bundesministerien vollziehen, d.h. anwenden.
Diese für den rechtsunkundigen Leser völlig unauffälligen Regelungen sind aber verfassungsrechtlich
ausgesprochen bedenklich. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVferG) zum Artikel
84 GG sagt nämlich, dass der Bund keineswegs in die Organisationsgewalt der Bundesländer eingreifen
darf, indem er quasi über deren Köpfe hinweg den Kommunen und Landkreisen rechtliche Anordnungen
erteilt und sie am Vollzug seiner Bundesgesetze beteiligt. Dies darf allenfalls in eng begrenzten
Ausnahmefällen stattfinden. Ob im vorliegenden Fall eine solche Ausnahme gegeben ist, dürfte
zumindestens strittig sein.
Die nach §§ 13, 27 SGB II noch zu schaffenden Rechtsverordnungen (RVO) stehen im Rang sowohl unter
dem Gesetz, also dem SGB II als auch der Verfassung (Grundgesetz).
Zum besseren Verständnis: Das deutsche innerstaatliche Recht kennt vier Ebenen von unten nach oben:
Satzungsrecht, Verordnungsrecht, (einfaches) Gesetzesrecht, Verfassungsrecht. Satzungs- und
Verordnungsrecht müssen sich in seiner Ausformung am Gesetzesrecht, dieses wiederum
Verfassungsrecht orientieren.
Artikel 80 GG verlangt, dass ein einfaches Gesetz, auf dem eine RVO fußt, diese RVO nach Inhalt, Zweck
und Ausmaß bestimmen muss. Hier spielt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungerichtes unter
anderem die sog. Vorhersehbarkeitsformel für den rechtsunterworfenen Bürger eine gewichtige Rolle. Je
einschneidender die nachfolgende RVO für den Bürger ist, desto präziser müssen vorher die Aussagen
des Gesetzes zur RVO gefasst sein.
Weder § 13 noch § 27 SGB II genügen diesen Anforderungen des Artikel 80 GG. In beiden Fällen
überlässt der Bundesgesetzgeber das Feld weitgehend unbestimmt dem Verordnungsgeber (den beiden
Bundesministerien).
Ein weiteres Problem stellt § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II dar. Diese Vorschrift regelt das
Zustandekommen der sog. Eingliederungsvereinbarung zwischen dem hilfebedürftigen Arbeitsuchenden
(Antragstellers) und der Behörde. Geregelt werden soll hier im Einzelfall einerseits der Umfang der
Hilfeleistungen und andererseits die Eigenbemühungen des Antragstellers wieder Arbeit zu finden.
Kommt zwischen Antragsteller und Behörde diese Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, tritt an
deren Stelle ein befehlender Verwaltungsakt, den die Behörde erlässt. Das ergibt sich aus § 15 Absatz 1
Satz 6 SGB II. Außerdem werden die Hilfeleistungen massiv abgesenkt. Selbst die nachträgliche
Zustimmung des Antragstellers zur getroffenen Regelung hebt die Rechtsfolgen nicht mehr auf.
Das, was für den Antragsteller in der Praxis ein Ärgernis darstellen kann, ist verfassungsrechtlich
jedenfalls problematisch. Diese Verwirklichung des Prinzips von Zuckerbrot und Peitsche dürfte einen
Verstoß gegen den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit darstellen , der alles
staatliche Handeln zu durchziehen hat. Außerdem dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit das
Menschenwürdeprinzip (Art. 1 GG) verletzt sein. Das BverG hat schon früh entschieden, dass staatliche
Ziele keinen Eigenwert aufweisen, sondern dem Bürger zu dienen haben. Die Menschenwürde ist
jedenfalls dann verletzt, wenn der Grundrechtsträger zum bloßen Gegenstand eines Verfahrens gemacht
wird.
Außerdem dürfte § 15 SGB II noch an anderer Stelle gegen die Verfassung verstoßen. Die sog.
Eingliederungsvereinbarung fußt auf dem Übereinkommen von Antragsteller und Behörde. Sie stellt daher
einen Vertrag dar und keinen Verwaltungsakt. Ein Vertrag setzt Vertragsfreiheit voraus, also die
Möglichkeit des Handelnden Ja oder Nein zu sagen. Diese Vertragsfreiheit ist ein Unterfall der sog.
allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 GG.
Kommt die Eingliederungsvereinbarung nicht zustande und wird sie deshalb von der Behörde durch einen
befehlenden Verwaltungsakt ersetzt, kann von Vertragsfreiheit nicht mehr die Rede sein. Denn der
Antragsteller wird einer für ihn auch ungünstigen Eingliederungsvereinbarung zustimmen, um den
weitergehenden Sanktionen auszuweichen, die § 15 SGB II für ihn im Falle seiner Weigerung bereithält.
Besonders bedenklich wird der Fall, wenn § 15 Absatz 3 SGB II einbezogen wird. Hier wird der Umfang
der Schadensersatzpflicht geregelt, die den Antragsteller trifft, wenn er eine Bildungsmaßnahme
schuldhaft abbricht. Auch diese Schadensersatzpflicht wird Teil der Eingliederungsmaßnahme.
Es bleibt festzuhalten, dass § 15 SGB II auch gegen Artikel 2 GG verstößt.
Ein weiterer Problempunkt: § 5 Absatz 2 SGB II sagt, dass Antragsteller, die bereits Leistungen nach SGB
II erhalten, grundsätzlich keine weiteren Hilfeleistungen mehr nach SGB XII beanspruchen können, wenn
einmal von der Übernahme von Mietschulden (§ 22 Absatz 5) abgesehen wird.
Für die Praxis heißt dies, dass unzureichende Hilfeleistungen nach SGB II nicht durch ergänzende
Leistungen über SGB XII ausgeglichen werden. Dieser Abmarsch vieler Leistungsempfänger in das
wirtschaftliche und soziale „Aus“ kollidiert klar mit dem Menschenwürde- und dem Sozialstaatssprinzip
(Art. 1, 20 GG).
Widerspruch und Anfechtungsklage des Antragstellers gegen einen versagenden Leistungsbescheid
haben nach § 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Antragsteller solange
keine Leistungen nach SGB II erhält, bis entweder ein abhelfender Widerspruchsbescheid oder ein
obsiegendes Endurteil ergeht. Da der Antragsteller nach dem Willen des Gesetzgebers aber auch keine
Leistungen nach SGB XII erhält, bleibt er mittellos.
Auch diese Regelung verstößt gegen das Sozialstaatsprinzip.
Ein Fazit lässt sich bereits ziehen: Vor dem Bundesverfassungsgericht dürfte dieses SGB II einen
ausgesprochen schweren Stand haben. Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, das dieses Gesetz einer
verfassungsrichterlichen Prüfung unterzogen wird.
Dieses SGB II steht in einer Abfolge von Bundesgesetzen seit 1998, die sich durch drei Gemeinsamkeiten
auszeichnen: Handwerklich unsauber gemacht, verfassungsrechtlich bedenklich, inhaltlich häufig unklar.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Navigation aus Navigation an</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.beamte4u.de/sgbii.html">http://www.beamte4u.de/sgbii.html</a></p>
<p>Was ist an SGB II verfassungswidrig?<br />
Die Bundesrepublik ist ein Verfassungsstaat. Das bedeutet unter anderem, dass sich jedes so genannte<br />
„einfache Gesetz“, das im Rang unter der Verfassung (Grundgesetz) steht, an deren Vorgaben messen<br />
lassen muss.<br />
Das Sozialgesetzbuch (SGB) II steht als einfaches Gesetzrecht unter der Verfassung. Damit muss es sich<br />
ebenfalls am Grundgesetz (GG) orientieren.<br />
Fraglich ist, ob das SGB II den Ansprüchen des Grundgesetzes genügt.<br />
Im Einzelnen:<br />
Das SBG II ermächtigt über die §§ 13, 27 das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium, zwei<br />
gemeinsame Rechtsverordnungen zu schaffen. In diesen Rechtsverordnungen wird festgelegt, welcher<br />
Arbeitslose überhaupt zum Kreis der hilfebedürftigen Arbeitslosen zählen wird (§ 13) und welche<br />
Leistungen im Einzelnen diesem Kreis zugute kommen werden.<br />
In der Praxis werden die kreisfreien Kommunen und Landkreise (§§ 6,7) die Rolle der sog. Leistungsträger<br />
übernehmen. Diese öffentlichen Hände müssen nun in ihrer täglichen Verwaltungspraxis die vorgenannten<br />
Rechtsverordnungen der beiden Bundesministerien vollziehen, d.h. anwenden.<br />
Diese für den rechtsunkundigen Leser völlig unauffälligen Regelungen sind aber verfassungsrechtlich<br />
ausgesprochen bedenklich. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVferG) zum Artikel<br />
84 GG sagt nämlich, dass der Bund keineswegs in die Organisationsgewalt der Bundesländer eingreifen<br />
darf, indem er quasi über deren Köpfe hinweg den Kommunen und Landkreisen rechtliche Anordnungen<br />
erteilt und sie am Vollzug seiner Bundesgesetze beteiligt. Dies darf allenfalls in eng begrenzten<br />
Ausnahmefällen stattfinden. Ob im vorliegenden Fall eine solche Ausnahme gegeben ist, dürfte<br />
zumindestens strittig sein.<br />
Die nach §§ 13, 27 SGB II noch zu schaffenden Rechtsverordnungen (RVO) stehen im Rang sowohl unter<br />
dem Gesetz, also dem SGB II als auch der Verfassung (Grundgesetz).<br />
Zum besseren Verständnis: Das deutsche innerstaatliche Recht kennt vier Ebenen von unten nach oben:<br />
Satzungsrecht, Verordnungsrecht, (einfaches) Gesetzesrecht, Verfassungsrecht. Satzungs- und<br />
Verordnungsrecht müssen sich in seiner Ausformung am Gesetzesrecht, dieses wiederum<br />
Verfassungsrecht orientieren.<br />
Artikel 80 GG verlangt, dass ein einfaches Gesetz, auf dem eine RVO fußt, diese RVO nach Inhalt, Zweck<br />
und Ausmaß bestimmen muss. Hier spielt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungerichtes unter<br />
anderem die sog. Vorhersehbarkeitsformel für den rechtsunterworfenen Bürger eine gewichtige Rolle. Je<br />
einschneidender die nachfolgende RVO für den Bürger ist, desto präziser müssen vorher die Aussagen<br />
des Gesetzes zur RVO gefasst sein.<br />
Weder § 13 noch § 27 SGB II genügen diesen Anforderungen des Artikel 80 GG. In beiden Fällen<br />
überlässt der Bundesgesetzgeber das Feld weitgehend unbestimmt dem Verordnungsgeber (den beiden<br />
Bundesministerien).<br />
Ein weiteres Problem stellt § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II dar. Diese Vorschrift regelt das<br />
Zustandekommen der sog. Eingliederungsvereinbarung zwischen dem hilfebedürftigen Arbeitsuchenden<br />
(Antragstellers) und der Behörde. Geregelt werden soll hier im Einzelfall einerseits der Umfang der<br />
Hilfeleistungen und andererseits die Eigenbemühungen des Antragstellers wieder Arbeit zu finden.<br />
Kommt zwischen Antragsteller und Behörde diese Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, tritt an<br />
deren Stelle ein befehlender Verwaltungsakt, den die Behörde erlässt. Das ergibt sich aus § 15 Absatz 1<br />
Satz 6 SGB II. Außerdem werden die Hilfeleistungen massiv abgesenkt. Selbst die nachträgliche<br />
Zustimmung des Antragstellers zur getroffenen Regelung hebt die Rechtsfolgen nicht mehr auf.<br />
Das, was für den Antragsteller in der Praxis ein Ärgernis darstellen kann, ist verfassungsrechtlich<br />
jedenfalls problematisch. Diese Verwirklichung des Prinzips von Zuckerbrot und Peitsche dürfte einen<br />
Verstoß gegen den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit darstellen , der alles<br />
staatliche Handeln zu durchziehen hat. Außerdem dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit das<br />
Menschenwürdeprinzip (Art. 1 GG) verletzt sein. Das BverG hat schon früh entschieden, dass staatliche<br />
Ziele keinen Eigenwert aufweisen, sondern dem Bürger zu dienen haben. Die Menschenwürde ist<br />
jedenfalls dann verletzt, wenn der Grundrechtsträger zum bloßen Gegenstand eines Verfahrens gemacht<br />
wird.<br />
Außerdem dürfte § 15 SGB II noch an anderer Stelle gegen die Verfassung verstoßen. Die sog.<br />
Eingliederungsvereinbarung fußt auf dem Übereinkommen von Antragsteller und Behörde. Sie stellt daher<br />
einen Vertrag dar und keinen Verwaltungsakt. Ein Vertrag setzt Vertragsfreiheit voraus, also die<br />
Möglichkeit des Handelnden Ja oder Nein zu sagen. Diese Vertragsfreiheit ist ein Unterfall der sog.<br />
allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 GG.<br />
Kommt die Eingliederungsvereinbarung nicht zustande und wird sie deshalb von der Behörde durch einen<br />
befehlenden Verwaltungsakt ersetzt, kann von Vertragsfreiheit nicht mehr die Rede sein. Denn der<br />
Antragsteller wird einer für ihn auch ungünstigen Eingliederungsvereinbarung zustimmen, um den<br />
weitergehenden Sanktionen auszuweichen, die § 15 SGB II für ihn im Falle seiner Weigerung bereithält.<br />
Besonders bedenklich wird der Fall, wenn § 15 Absatz 3 SGB II einbezogen wird. Hier wird der Umfang<br />
der Schadensersatzpflicht geregelt, die den Antragsteller trifft, wenn er eine Bildungsmaßnahme<br />
schuldhaft abbricht. Auch diese Schadensersatzpflicht wird Teil der Eingliederungsmaßnahme.<br />
Es bleibt festzuhalten, dass § 15 SGB II auch gegen Artikel 2 GG verstößt.<br />
Ein weiterer Problempunkt: § 5 Absatz 2 SGB II sagt, dass Antragsteller, die bereits Leistungen nach SGB<br />
II erhalten, grundsätzlich keine weiteren Hilfeleistungen mehr nach SGB XII beanspruchen können, wenn<br />
einmal von der Übernahme von Mietschulden (§ 22 Absatz 5) abgesehen wird.<br />
Für die Praxis heißt dies, dass unzureichende Hilfeleistungen nach SGB II nicht durch ergänzende<br />
Leistungen über SGB XII ausgeglichen werden. Dieser Abmarsch vieler Leistungsempfänger in das<br />
wirtschaftliche und soziale „Aus“ kollidiert klar mit dem Menschenwürde- und dem Sozialstaatssprinzip<br />
(Art. 1, 20 GG).<br />
Widerspruch und Anfechtungsklage des Antragstellers gegen einen versagenden Leistungsbescheid<br />
haben nach § 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Antragsteller solange<br />
keine Leistungen nach SGB II erhält, bis entweder ein abhelfender Widerspruchsbescheid oder ein<br />
obsiegendes Endurteil ergeht. Da der Antragsteller nach dem Willen des Gesetzgebers aber auch keine<br />
Leistungen nach SGB XII erhält, bleibt er mittellos.<br />
Auch diese Regelung verstößt gegen das Sozialstaatsprinzip.<br />
Ein Fazit lässt sich bereits ziehen: Vor dem Bundesverfassungsgericht dürfte dieses SGB II einen<br />
ausgesprochen schweren Stand haben. Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, das dieses Gesetz einer<br />
verfassungsrichterlichen Prüfung unterzogen wird.<br />
Dieses SGB II steht in einer Abfolge von Bundesgesetzen seit 1998, die sich durch drei Gemeinsamkeiten<br />
auszeichnen: Handwerklich unsauber gemacht, verfassungsrechtlich bedenklich, inhaltlich häufig unklar.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Frank (Update-Leben)</title>
		<link>http://hartz-iv-blog.de/2009/08/19/klage-gegen-hohe-von-hartz-iv-satzen-konnte-erfolgreich-sein/comment-page-1/#comment-4542</link>
		<dc:creator>Frank (Update-Leben)</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Aug 2009 07:10:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://hartz-iv-blog.de/?p=352#comment-4542</guid>
		<description>Gab es da nicht sogar schon einen Richter, der forderte die ALG II-Gesetze komplett zu überarbeiten. Da selbst Gerichte, Probleme mit den schwammingen Formulierungen haben. Wie hieß es so schön, fordern und fördern. Doch fordern kann man erst, wenn man etwas fördert und das geschieht mit ALG II nicht wirklich, schwammig halt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gab es da nicht sogar schon einen Richter, der forderte die ALG II-Gesetze komplett zu überarbeiten. Da selbst Gerichte, Probleme mit den schwammingen Formulierungen haben. Wie hieß es so schön, fordern und fördern. Doch fordern kann man erst, wenn man etwas fördert und das geschieht mit ALG II nicht wirklich, schwammig halt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
