Privat versichert und jetzt Hartz IV? Achtung!
Ehemalige Unternehmer und Arbeitnehmer, die sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, waren bisher auch dann krankenversichert, wenn sie vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II übergingen. Die Argen und Jobcenter übernahmen auch hier die Kosten. Mit der Gesundheitsreform hat sich dies nun geändert. Zum 1. Januar dieses Jahres trat eine Regelung in Kraft, die diese Gruppe der ALG II-Empfänger massiv benachteiligt.
Denn mit der Gesundheitsreform und der Einführung der so genannten Basistarife bei den Privaten Krankenversicherungen (PKV) wurde beschlossen, dass privat versicherte ALG II-Empfänger automatisch in den Basistarif eingegliedert werden. Dieser beträgt in der Regel den höchsten Satz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), derzeit etwa 570 Euro. Zu Lasten der PKV wird der Betrag halbiert. Die Jobcenter und Argen zahlen aber jedem Leistungsempfänger nur maximal den gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag von rund 130 Euro. Damit bleiben in diesem Rechenbeispiel rund 155 Euro, die der Empfänger allein tragen muss. Aufstocker können diesen Betrag von dem zusätzlich erworbenen Geld abziehen.
Wird der Restbetrag nicht beglichen, ruht der Versicherungsvertrag und der Versicherte steht unter einem so genannten Notversicherungsschutz. Werden ärztliche Leistungen beansprucht, ist die PKV verpflichtet, diese zu übernehmen, also faktisch dazu, dass der Versicherte kostenlos versichert wird. In der Regel leiten die PKV in diesem Fall teure Mahnverfahren mit erheblichen Folgekosten ein, die für einen ALG II-Empfänger nicht zu bezahlen sind.
Sollte ein Jobcenter oder eine Arge die Übernahme der vollständigen Kosten für die PKV ablehnen, sollte der Betroffene sofort Widerspruch einlegen. Ein Mindestversicherungsschutz in der Krankenversicherung gehört zum Existenzminimum, das laut Bundesverfassungsgericht jedem Menschen in Deutschland zusteht. Nach Auslegung der aktuellen Gesetze kann dies in Form eines zinslosen Darlehens oder als Zusatzaufwand gewährt werden. Außerdem bleibt es zu überlegen, ob ein Wechsel zurück in die GKV sinnvoll sein kann, denn diese wird in jedem Fall getragen.
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August 18th, 2009 at 20:31
Also eigentlich ist es sinnvoll da eben in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Ich halte es daher schon für richtig dass der Staat da eben nicht die Kosten für eine PKV übernimmt, weil ich diese Kosten auch für enorm halte. Selbst der halbe Satz von 570 Euro (wer kann sich das eigentlich leisten? ) ist wirklich zu viel und daher halte ich sogar ein “zwangsweise” Eingliederung in die Gesetzliche KV für wirklich notwendig.
September 1st, 2009 at 15:50
Ich finde auch, das macht Sinn in die gesetzliche zu wechseln, das sind enorme Kosten, die unnötig rausgehauen werden. Aber warum der Basistarif so teuer (570,- EUR !!!) ist, verstehe ich nicht.
Oktober 7th, 2009 at 16:07
[...] Sozialgericht Gelsenkirchen urteilte per Eilbeschluss, dass die bisherige Regelung, nach der privat versicherte Hartz IV-Empfänger den Differenzbetrag zum maximalen Krankenkassenzuschuss selb…, eine “systemwidrige Belastung” für die Betroffenen darstelle. Im konkreten Fall ging [...]