Für Hartz-IV müssen Konten offengelegt werden
Wie das Bundessozialgericht in Kassel am Freitag in einem Grundsatzurteil urteilte ist es zulässig, dass Leute die einen Hartz-IV-Antrag stellen die Kontoauszüge der letzten drei Monate für die Bewilligung des ALG II offenlegen müssen. Einzig sehr private Daten, dazu gehören z.B. Überweisungen an Kirchen und Gewerkschaften dürfen geschwärzt werden, aber hier auch nur die Textzeilen. [...]
