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Berlin soll sich bei der Wohnungkostenfinanzierung bei Hartz-IV dem Bundesgesetz angleichen

In Berlin wird erst nach einem statt nach einem halben Jahr überprüft ob ein Hartz-IV-Empfänger nicht in einer zu teuren Wohnung lebt. Das Arbeitsministerium, welches ein Drittel der Wohnungskosten für ALGII-Empfänger übernimmt sieht darin einen Mehraufwand von 30 Millionen Euro. Berlin soll nun wenn es nach dem Willen des Arbeitsministeriums geht die Überprüfung der Wohnungskosten dem Bundesgesetz angleichen und schon nach einem halben Jahr prüfen ob die Wohnungskosten für einen Hartz-IV-Empfnger nicht zu teuer sind. Berlins Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner von der Linkspartei sieht das anders. Da hat mehrer Gründe. Zum ersten sind 43% der Hartz-IV-Empfänger nach einem Jahr nicht mehr auf die staatlichen Zuschüsse angewiesen und zum anderen würde die Suche nach einer neuen billigeren Wohnung die Arbeitssuche behindern. Aus meiner Sicht doch ganz plausible Gründe die Überprüfung der Wohnungskosten erst nach einem Jahr statt nach einem halben Jahr zu machen. Als nächstes wird dazu noch angeführt, dass die vorgelegten Zahlen mangelhaft seien, da sie nur aus einem einzigen Jobcenter stammen und auf die Gesamtheit hochgerechnet wurden.

Allein im Jahr 2007 wurden in Berlin 5935 Hartz-IV-Empfänger aufgefordert sich eine Wohnung mit niedriger Miete zu suchen. 680 davon zogen einfach in eine billigere Wohnung (wer übernimmt eigentlich hier die Kosten für einen Umzug?), die anderen einigten sich mit ihrem Vermieter auf eine billigere Miete.

Wollen wir mal nicht hoffen das sich die Sozialverwaltung dem Druck des Arbeitsministerium beugt, denn wir wissen ja das die durch Hartz-IV bedingten Zwangsumzüge die Wohnungsmieten für einfache Wohnungen nach oben treiben.

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6 Kommentare to “Berlin soll sich bei der Wohnungkostenfinanzierung bei Hartz-IV dem Bundesgesetz angleichen”

  1. CashBlog » Blog Archiv » Hartz IV: Statt verwalten lieber vermitteln Says:

    [...] zu diesem Artikel hat mich der Beitrag auf dem Hartz IV- Blog. Hier geht es darum das in Berlin, erst nach einem Jahr, statt wie üblich [...]

  2. manuel Says:

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass selbst hier zwischen den einzelnen Betroffenen viele Unterschiede gemacht werden. Manche werden regelrecht dazu gezwungen, umzuziehen, egal ob Wohnungen verfügbar sind oder nicht, während andere zu dritt ineiner Fünfraum-Wohnung leben dürfen und das Amt kräftig weiter bezahlt. Wenn einheitlich, dann für alle gültig. Und selbst das wird sich nicht bewerkstelligen lassen, denn spätestens wenn die Wohnungsgenossenschaften der Meinung sind, die Wohnblöcke müssen saniert werden, geht die Umzieherei von vorne los, denn meistens kann man mit einer Mietsteigerung von 100 Euro rechnen, nur weil der Block von außen isoliert wurde.

  3. Olaf Says:

    Bei allem Verständnis dass manche Wohnungen zu teuer sind und das ja dann “die Allgemeinheit” zahlt ist eine moderate Überprüfung und Regelung sicher nicht ganz schlecht. Zusätzlich zur Arbeitslosigkeit dann das gewohnte Umfeld verlassen zu müssen ist sicher auch sehr einschneidend

  4. Bernd Says:

    Es ist sicher schwer da eine gerechte Lösung zu finden. Aus einer gewohnten Umgebung fortziehen zu müssen ist ja sicher auch nicht leicht und manchmal sind die Kosten ja nur minimal über den erlaubten.
    Aber generell muss natürlich eine Überprüfung schon sien

  5. Steffi Says:

    Hallo,

    ein wichtiger Aspekt in meinen Augen ist die Zentralisierung von Hartz4 Empfängern, der jeder Gesellschaft entgegenwirkt.
    Keinen bringt es etwas, wenn es Stadtteile gibt, wo dann nur die armen Menschen leben und die Arbeitssuche dann schon daran scheitert, wenn der Arbeitgeber hört, wo jemand wohnt.
    Daher ist ein Jahr bis zu Prüfung der bessere Weg, als die Hartz4 Empfänger gleich alle aus ihrem Umfeld rauzureißen.

    Liebe Grüße Steffi

  6. Rene S. Says:

    Ich finde es Quatsch das man wegen z.B.: 2 Euro zuviel die Wohnung nicht bekommen sollte obwohl der Vermieter sagt die würde ich gerne nehmen.

    So ist es mir ergangen, ich habe dann Beschwerde eingereicht und bin damit sogar bis zum Bürgermeister hochgegangen die vom Amt kennen scheinbar unsere Gesetzbücher nicht wirklich.

    Es steht im Grundgesetzt das man sich seinen Wohnort frei aussuchen kann, klar jetzt könnte man sagen dass die ARGE aber auch ihre vorschriften hat, aber von Steffi das Kommentar bringt es auf den Pukt wenn man in einem Ghetto wohnt welcher Seriöse Arbeitgeber möchte einen dann einstellen da wird man doch gleich noch schneller abgestempelt als so schon!

    Fakt ist man kann sich das ja wenn es nicht weit über dem Schnitt liegt und im Bereich des möglichen ist von seinem Harz4-Satz die differenz abziehen lassen.

    Mit freundlichem Gruß

    Rene S.

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