Jobcenter verfassungswidrig
Heute erklärte das Bundesverfassungsgericht die gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (Argen), in denen die Aufgaben des Bundes und der Kommunen zusammengefasst sind, als verfassungswidrig. Damit verstoßen die Jobcenter gegen die Verfassung (2 BvR 2433/04). Was bedeutet dies nun für die Hartz-IV-Empfänger? Erstmal nichts. Die Politik wird sich nun bis 2010 um eine neue Verwaltungsform kümmern müssen. Für die Politik und insbesondere für die SPD ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtes aber ein Schlag ins Gesicht, denn es trifft genau das Herzstück der Arbeitsmarktreform von 2003. Damals wurde das heutige Modell aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen zwischen der SPD und der Union geboren. Eigentlich wollte man alles aus einer Hand steuern. Die SPD war dafür das diese Aufgabe der Bund übernimmt, die Union dagegen wollte diese Aufgabe den Kommunen übertragen. Herausgekommen ist eine verfassungswidrige Mischform, wobei die Trennung der Zuständigkeiten nicht mehr klar zu ziehen ist. Und genau das ist es was die Karlsruher Richter auch bemängeln. Ihnen fehlt beim jetzigen Modell die “klare Zuordnung von Verwaltungszuständigkeiten”.
Kaum war das Urteil verkündet begaben sich die beiden Kontrahenten SPD und Union auch schon wieder in die alte Debatte. Arbeitsminister Olaf Scholz beeilte sich zu verkünden, das alles gar nicht so schlimm ist und nur die Mitarbeiter neue Verträge bekommen müssten. Es könnte alles wie bisher unter einem Dach, dem der Argen, organisiert sein, nur es müsse eine klare Trennung der Zuständigkeiten geben. Dabei hob er positiv die bereits bestehenden 21 Jobcenter mit getrennter Aufgabenverwaltung hervor. Doch so positiv wird das nicht allerorts gesehen. Wie der wissenschaftlicher Mitarbeiter Alexander Götz vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Berlin gegenüber Spiegel Online bemerkte, ist diese Form der Verwaltung, die Form die am schlechtesten funktioniert. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Instituts hervor. Die Union dagegen möchte alles den Kommunen übertragen. Mit Recht verweist sie dabei auf die erfolgreichen Optionskommunen. Dies sind Kommunen, die die Grundsicherung der Arbeitssuchenden alleine übernommen haben.
Von den insgesamt 443 Kommunen arbeiten 353 nach der verfassungswidrigen Mischform, 69 Kommunen sind Optionskommunen und 21 arbeiten nach der von Olaf Scholz favorisierten Form mit strikt getrennten Aufgabenteilung. Welche der beiden Modelle sich nun durchsetzt, das wird die Politik entscheiden. Aber vieleicht kann auch die alte Mischform weiter bestehen bleiben. Wie ein hoher Ministerialbeamter nach der Urteilsverkündung anmerkt muss dafür nur das Grundgesetz geändert werden. Vielleicht sollte aber die Politik bei ihrer Entscheidung auch bedenken was für die Arbeitslosen das Beste ist. Wenn sie dies tut, wird sie sich wohl für die Optionskommunen entscheiden müssen.
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Dezember 23rd, 2007 at 23:52
das habe ich auch die letzten tage in den nachrichten mitbekommen. das einzigste was ich mir dabei gedacht habe ist ob die nichts besseres zu tun haben als sowas zu prüfen. jetzt sind doch die arbeitslosenzahlen stark gesunken – sollen sich doch freuen und versuchen noch mehr menschen die möglichkeit geben zu arbeiten. dann sind doch alle glücklich. einem arbeitslosen ist es doch egal ober er vom jobcenter oder durch eine andere empfehlung zu seinem neuen job kommt!
Dezember 26th, 2007 at 13:22
Hallo,
ich befasse mich auch mit dem Thema und vor allem mit Selbständigkeit und Hartz IV. Hier sollen auch die neuen Regelungen ab 01.01.08 umgesetzt werden. Nur bisher hat noch keiner eine Ahnung wie es gehen soll. Wen wunderts noch?
Januar 9th, 2008 at 09:10
Also ich finde das eing´fach lächerlich, haben die nichts besseres zu tun, als sich ständig zu zanken?? Es geht hier um Menschen und um deren Zukunft! Die sollten sich dafür entscheiden, was am besten für die Arbeitslosen ist, und wenn das nun mal die Optionskommunen sind, dann sollten sie sich wohl für diese entscheiden!
Januar 11th, 2008 at 14:59
Vergesst das Arbeitsamt und all die Konsorten, die sind alle unfähig.
Februar 11th, 2008 at 18:33
[...] hat wohl auch noch nicht gereicht , das diese Arge in Ludwigshafen sogar schon gerügt wurde vom Sozialgericht , wegen immer wieder kehrender Klagen , [...]
Februar 13th, 2008 at 16:22
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Februar 27th, 2008 at 18:09
[...] Ob Putzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen für Jugendliche ohne Schulabschluß zielführend sind, darf man bezweifeln. Wenn diese dann als “Praktikum” deklariert werden und diese dann in eine Art Praktikumskette im Null- oder 1 Euro-system münden, die nichts weiter bewirken, als daß diese Leute aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen werden können, damit “vom Bund die Kohle kommt”, dann ist man schnell bei der skeptischen Betrachtung einer solchen Vorgehensweise und den Verwaltungs- bzw. Organisationsstrukturen der Argen. [...]
März 11th, 2008 at 17:37
[...] Antwort auf: GFA mbh das Non Plus Ultra für´s Sparen wenn Kommune und BA sich die Gelder aufteilen!8 Monate ohne Geld vegetieren müssen trotz 10 Jahre durchgehender [...]
Mai 6th, 2008 at 19:30
[...] hat wohl auch noch nicht gereicht , das diese Arge in Ludwigshafen sogar schon gerügt wurde vom Sozialgericht , wegen immer wieder kehrender Klagen , [...]
Mai 9th, 2008 at 13:28
[...] Ob Putzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen für Jugendliche ohne Schulabschluß zielführend sind, darf man bezweifeln. Wenn diese dann als “Praktikum” deklariert werden und diese dann in eine Art Praktikumskette im Null- oder 1 Euro-system münden, die nichts weiter bewirken, als daß diese Leute aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen werden können, damit “vom Bund die Kohle kommt”, dann ist man schnell bei der skeptischen Betrachtung einer solchen Vorgehensweise und den Verwaltungs- bzw. Organisationsstrukturen der Argen. [...]
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