Arbeitsloser muss zuviel gezahltes Arbeitslosengeld nicht zurückzahlen
Nach einem Urteil des hessische Landessozialgericht müssen Hartz-IV-Empfänger fälschlicherweise zuviel gezahltes Geld nicht an die Arbeitsagenturen und Kommunen zurückzahlen. Die Arbeitsförderung Kassel hatte von einem Arbeitslosen 1500 Euro zurückfordern wollen. Dies ist aber nur dann möglich wenn es sich um Täuschung, Drohung oder Bestechung handelt.
