Kinder sind keine kleinen Erwachsenen
Seit dem Start der so genannten Hartz IV-Reformen steht das Regelwerk immer unter Beschuss. Zu wenig Geld, zu wenig Durchblick, die für die Umsetzung Verantwortlichen kennen sich mit den Regeln oftmals schlecht aus und werden zudem von oben angehalten, die Kosten für die jeweilige Kommune so niedrig wie möglich zu halten. Die Folge ist eine Flut von Klagen, mit denen sich die Sozialgerichte seit 2005 herumschlagen müssen.
Einige dieser Klagen gingen bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. So auch die Klage mehrerer Familien gegen den Regelsatz für Kinder und Jugendliche. Die Argumentation stützte sich hier auf die Tatsache, dass Kindern in bestimmten Altersstufen prozentual zum Regelsatz der Erwachsenen Geld zugewiesen wird. So ist in ihrem Regelsatz beispielsweise ein Anteil für Alkohol und Tabak vorgesehen, jedoch keiner für Windeln oder Schulmaterialien. Letzteres wurde mit einem Pauschalbetrag von 100 Euro Startgeld für Schüler versucht aus der Welt zu schaffen, doch auch hier ist nicht nachvollziehbar, wie dieser Betrag berechnet wurde.
Das Hauptargument der Klageseite ist also, dass sich nicht nachvollziehen lässt, wie der Betrag für die jeweiligen Kinderregelsätze entstanden ist. Damit haben die Kläger jedoch auch indirekt die Regelsätze der Erwachsenen in Frage gestellt. Denn auch diese sind nicht klar nachvollziehbar. Und so entschieden die Richter in Karlsruhe im Sinne der Kläger.
Bis zum 31. Dezember dieses Jahres muss der Gesetzgeber offenlegen, wie es zu den berechneten Sätzen gekommen ist. Darüber hinaus müssen die Staffelungen der Realität angepasst werden. Bisher, so der Oberste Richter in Karlsuhe, Hans-Jürgen Papier, machten die Berechnungen den Eindruck, als wären sie ins Blaue hinein geschätzt worden. „Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen informieren“, so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit.
Während nun viele bereits von einer Erhöhung der Regelsätze im Sinne des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (440 Euro) oder gar der Forderung der Linken (mindestens 500 Euro) träumen, berät die schwarz-gelbe Koalition über eine Senkung der Regelsätze. Der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiß begründete dies damit, dass das Bundesverfassungsgericht schließlich nicht gesagt hätte, dass die Sätze zu niedrig seien.
